Alle angeschlossenen spezialisierten Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen unser Mindestanforderungsprofil erFällen. Dieses wird regelmäßig überprüft. Dieses Profil enthült folgende Mindestvoraussetzungen:
Der Facharzt für Plastische Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang gehört die Ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach UnFällen oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie. Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschüden wiederhergestellt werden können (z. B. Hautschüden nach Verbrennungen beheben, Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).
Der Titel "kosmetischer Chirurg, Ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg" ist ungeschützt. So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "Ästhetische Chirurgie, Ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
Es ist wie in jedem Beruf – nur jahrelange Erfahrung sorgt für die notwendige Routine und Sicherheit. Daher achten wir darauf, dass jeder unserer angeschlossenen Fachärzte mindestens 6 Jahre in leitender Funktion (z. B. Oberarzt, Chefarzt, etc.) tätig war. Dies sorgt auch dafür, dass ein Arzt lernt, für eine Abteilung die Verantwortung zu übernehmen.
Nicht jeder Arzt kann alle Behandlungen sehr gut. Daher muss eine Spezialisierung auf die Eingriffe nachgewiesen werden.
Es geht um Sie! Daher muss der Operateur genau wissen, was Sie sich vorstellen. Im Rahmen einer Voruntersuchung wird Ihre Vorstellung mit dem ürztlich machbaren abgeglichen. Entsprechend kann Ihnen der Operateur auch genau sagen, welche Gefahren, Komplikationen bzw. möglichkeiten bestehen, so dass Sie für sich überlegen können, ob der Eingriff für Sie in Frage kommt. Das Beratungsgespräch muss frühzeitig erfolgen, so dass Sie genügend Bedenkzeit haben und alle offenen Fragen vor der Behandlung klüren können. Nur so ist in unseren Augen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient und Operateur möglich.
Nichts ist so stetig wie die Veründerung – daher müssen alle unsere Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Und das nicht nur für sich – sondern auch für das Personal.
Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und ästhetischen Chirurgen, kurz DGPRÄC, ist offizieller Vertreter der deutschen Plastischen Chirurgie und vertritt die allgemeinen und berufspolitischen Interessen der Plastischen Chirurgie. Zweck und Aufgabe der DGPRÄC ist die Entwicklung und Erhaltung der Plastischen Chirurgie in Deutschland als selbständige Monospezialitüt. Dazu gehört:
Die DGPRÄC ist Mitglied im internationalen Dachverband der Plastischen Chirurgen, der International Confederation of Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery IPRAS.
Im DGPRÄC gibt es unterschiedliche Mitgliedsarten. Jeder unserer Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie muss Vollmitglied der DGPRÄC sein.
Alle unsere angeschlossenen Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen einen hochwertigen und modernen OP nachweisen. Dies sorgt für die notwendige Sicherheit, wenn während des Eingriffs eine Komplikation entstehen würde.
Was nutzen Sicherheitsvorkehrungen, wenn Sie nicht funktionstüchtig sind? Daher müssen alle angeschlossenen Partner regelmäßig ihre Sicherheitsvorkehrungen überprüfen.
In der Ästhetik geht es nicht nur um das operative Ergebnis – es geht in unseren Augen vielmehr darum, dass Sie sich in Ihrer Haut wohler fühlen. Daher ist für uns eine hohe Patientenzufriedenheit wichtig. Hierzu müssen bei jedem unserer Partner entsprechende Qualitütskontrollen nachgewiesen werden.
Dies ist nicht nur im operativen Bereich so – sondern es geht auch darum, wie z. B. Der Operateur auch auüerhalb der Sprechzeiten, z. B. für eventuelle Komplikationen erreichbar ist, wie schnell auf Anfragen reagiert wird, dass umfangreiche Nachkontrollen nach der Operation durchgeführt werden, dass umfangreiche Beratungsgespräche durchgeführt werden, etc.
Jeder unserer spezialisierten Fachärzte muss uns eine Arzthaftpflichtversicherung nachweisen, die auch Ästhetische Eingriffe beinhaltet.
Oft sitzt der Teufel im Detail. Sie müssen vor der Operation genau wissen, was im Bereich Kosten auf Sie zukommt.
Jeder unserer Partner ist verpflichtet, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und unzulüssige Werbung zu unterlassen (z. B. Werbung ohne vorher-nachher-Bilder, unzulüssige Werbeaussagen wie z. B. "Schlanker in 2 Stunden" etc.). Weiterhin verpflichtet sich jeder Partner, nur international anerkannte Behandlungsmethoden zu verwenden, so dass Ihr Risiko möglichst minimiert wird.
All diese Punkte werden vor Beginn und während der Kooperation durch regelmäßige Kontrollen überprüft.
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