Viele "Schönheitschirurgen" bieten ihre Dienstleistungen an. Der Begriff "Schönheitschirurg" ist aber in keiner Art und Weise geschützt. So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es durch ein Schild mit dem Titel "Ästhetische Chirurgie, Ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
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